Standorte  

Standorte

Nerlich & Lesser KG Deggendorf

Großwalding 10
94469 Deggendorf

Tel.: 0991 / 2701-0
Fax: 0991 / 2701-200
E-Mail: deggendorf@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Regensburg

Vilsecker Straße 4
93057 Regensburg

Tel.: 0941 / 307675-0
Fax: 0941 / 307675-79
E-Mail: regensburg@nerlich-lesser.de 


Nerlich & Lesser KG Pfarrkirchen

Ludwig-Frischhut-Straße 5
84347 Pfarrkirchen

Tel.: 08561 / 9626-0
Fax: 08561 / 9626-99
E-Mail: pfarrkirchen@nerlich-lesser.de 


Nerlich & Lesser KG Seidewinkel

Sandweg 1
02979 Seidewinkel

Tel.: 03571 / 4848-0
Fax: 03571 / 4848-17
E-Mail: seidewinkel@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Cottbus

Am Gleis 17
03042 Cottbus

Tel.: 0355 / 729910-0
Fax: 0355 / 729910-19
E-Mail: cottbus@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Torgau

Aueweg 1
04860 Torgau

Tel.: 03421 / 7293-0
Fax: 03421 / 7293-40
E-Mail: torgau@nerlich-lesser.de


Nerlich & Lesser KG Berlin

Verkaufsbüro
Colditzstraße 31
12099 Berlin

Tel.: 030 / 7017398-0
Fax: 030 / 7017398-398
E-Mail: berlin@nerlich-lesser.de

 

Hochwasser-Ratgeber

Immer häufiger treten in letzter Zeit selbst kleinere Flüsse über die Ufer. Erst im Jahr 2013 wurde dies auch in unseren Verkaufsregionen sehr deutlich. Nach Expertenmeinungen wird dies auch in Zukunft des Öfteren eintreten. Wir wollen Ihnen mit diesem Ratgeber helfen.

Bauen in Risikogebieten

Wer in einem Hochwassergebiet bauen will, muss sich an strenge Vorgaben halten. Wird ein Bauvorhaben hochwasserangepasst durchgeführt, steigen selbstverständlich die Chancen auf eine Genehmigung.

Neubauverbot mit Ausnahmen

Grundsätzlich gilt: In Überschwemmungsgebieten darf nicht neu gebaut werden. Das ist im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (auch Wasserhaushaltsgesetz, kurz WHG genannt) festgelegt. Allerdings gibt es unter Einhaltung strenger Vorgaben einige Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung gibt oder das neu auszuweisende Areal unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt. Letztlich entscheiden die verantwortlichen Behörden über das Bauvorhaben, also das Wasserwirtschaftsamt und die Baugenehmigungsbehörde.

Bauvorhaben absprechen

Wer in einem Überschwemmungsgebiet Land besitzt, darf es nicht frei gestalten. So ist zum Beispiel die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen verboten. Das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche sowie die Umwandlung von Grünland in Ackerland ist ebenfalls untersagt. Planen Sie eine Veränderung? Dann sprechen Sie frühzeitig mit der zuständigen Behörde über Ihr Vorhaben.

Hochwasserschutznachweise durchführen

Wird ein Bauvorhaben hochwasserangepasst durchgeführt, steigen selbstverständlich die Chancen auf eine Genehmigung. Mit einer Hochwassergefahrenkarte können Sie heruasfinden, ob Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet bauen wollen.